Kurabgabe

Kurabgabe in der Gemeinde Sellin - Stand 1.1.2023 (Auszüge aus der Satzung)

Die Gemeinde Sellin berechnet nach der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe im Ostseebad Sellin und seinen Ortsteilen Altensien, Neuensien, Moritzdorf und Seedorf eine Kurabgabe. Die Satzung finden Sie auf der Internetseite des Amtes Mönchgut-Granitz unter Satzungen der Gemeinden - Gemeinde Sellin.

Höhe der Kurabgabe
Die Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Sellin beträgt pro Tag und Person:
Abgabepflichtiger
Nebensaison
Hauptsaison
 
01.11. – 22.12.
03.01. – 30.04.
01.05. – 31.10.
23.12. – 02.01.
Erwachsene (ab 14 Jahre)
2,55 EUR
3,25 EUR
Behinderte ab einem Grad von 80
1,27 EUR
1,62 EUR
Kinder ab 7 Jahren
1,27 EUR
1,62 EUR
Kinder unter 7 Jahre
0,00 EUR
0,00 EUR
Dienstreisende
0,00 EUR
0,00 EUR
Hunde
0,53 EUR
0,53 EUR

 

Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgaben eine Jahreskurkarte erwerben. Die Jahreskurkarte beträgt: für eine Einzelperson ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

97,58 EUR

für Kinder/Jugendliche ab dem 7. bis 14. Lebensjahr

48,79 EUR

Behinderte ab einem Grad von 80

48,79 EUR

Jahresaufenthaltsabgabe für Hunde

15,98 EUR

Halter und Besitzer von Assistenzhunden,das heißt Blindenführhunde, medizinische
Signalhunde, Behindertenbegleithunde, sind für die Zahlung der Abgabe für die
vorgenannten Hunde befreit, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der einen Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes
nachgewiesen is
t

0,00 EUR

Rückzahlung der Kurabgabe
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes kann auf Antrag in begründeten Fällen, die zu viel gezahlte Kurabgabe erstattet werden. Die Rückzahlung erfolgt nur an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Wohnungsgeber die Abreise des Kurgastes bestätigt hat. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt 14 Tage nach der Abreise.
 
Pflichten und Haftung der Quartiergeber
Die Kurverwaltung Ostseebad Sellin nutzt ein online basiertes Kurbeitrags-Abrechnung- und Meldeschein-System. Die Meldescheine müssen gemäß § 27 Abs. 2 und 3 des Landesmeldegesetzes M-V (LMG M-V) folgende Angaben enthalten:
- den Tag der Ankunft und den der voraussichtlichen Abreise,
- den Familiennamen,
- den Vornamen (Rufnamen),
- den Tag der Geburt,
- die Staatsangehörigkeit,
- die Heimatanschrift,
- die Beherbergungsstätte,
- die Namen und Geburtsdaten aller mitreisenden Personen.
 
Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Gast am Tage der Ankunft seine melderechtlichen Verpflichtungen nach §§ 29 und 30 BMG sowie § 26 Abs. 2 LMG M-V erfüllt;
2. die Meldung der Kurabgabepflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an den Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Sellin
durch das von der Gemeinde Ostseebad Sellin zur Verfügung gestellte, elektronische Meldescheinsystem weiterzuleiten

3. die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und Ihnen unverzüglich eine Kurkarte auszustellen. Die für die Berechnung der Kurabgabe erforderlichen meldepflichtigen Daten werden auf elektronischem Weg über die von der Gemeinde Ostseebad Sellin zur Verfügung gestellten, elektronischen Meldescheinsysteme erfasst und weitergeleitet.
- Name
- Vorname
- Geburtsjahr
- Anschrift
- Ankunfts- und Abreisetag
- Nummer der ausgestellten Kurkarte.
Weigert sich der Kurabgabepflichtige, die Kurabgabe zu zahlen, so hat der Quartiergeber dies unverzüglich der Kurverwaltung Ostseebad Sellin mitzuteilen. Dabei sind Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen anzugeben.
 
Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgt entsprechend der Satzung nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes M-V und der DSGVO.